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Umlegungskarte mit alten und neuen Grundstücken

Start / Baulandumlegung

Hoheitliche VermessungÖffentlich bestellte Vermessungsingenieure · Baden-Württemberg
Baulandumlegung · Baden-Württemberg

Zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die Bebauung.

Wenn die bestehenden Grundstücke nicht zum Bebauungsplan passen, ordnet die Gemeinde sie in einer Baulandumlegung neu. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure führen wir die Umlegung gemeinsam mit der Umlegungsstelle durch.

Unsere Rolle

Die Gemeinde entscheidet. Wir führen das Verfahren durch.

Die Baulandumlegung nach §§ 45 ff. Baugesetzbuch ist ein gesetzliches Bodenordnungsverfahren. Die Gemeinde bildet dafür eine Umlegungsstelle, in Baden-Württemberg meist einen Umlegungsausschuss. Sie beschließt die Umlegung, entscheidet über die Zuteilung und bleibt Herrin des Verfahrens.

Das Baugesetzbuch erlaubt der Gemeinde, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren die Vorbereitung der Entscheidungen im Umlegungsverfahren sowie die vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben zu übertragen (§ 46 Abs. 4 BauGB). Als beliehene Unternehmer dürfen wir diese hoheitlichen Arbeiten ausführen.

Die Umlegungen in unserem Büro führt federführend Andreas Frey.

Ausschnitt einer Umlegungskarte mit neuen Bauplätzen, Straßen und Grünflächen
Ausschnitt aus einer Umlegungskarte.
Ablauf

Vom Umlegungsbeschluss bis zum Grundbuch.

Je nach Auftrag der Gemeinde übernehmen wir einzelne Schritte oder das ganze Verfahren bis zur Berichtigung der öffentlichen Bücher.

  1. Bestandsaufnahme des Umlegungsgebiets und Aufbereitung der Katasterdaten
  2. Vorbereitung von Umlegungsanordnung und Umlegungsbeschluss für die Gemeinde
  3. Aufstellen von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis
  4. Vorbereitung der Wertermittlung und der Zuteilung
  5. Erörterung mit den Eigentümern
  6. Entwurf von Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis für den Umlegungsplan
  7. Vermessung und Abmarkung der neuen Grundstücke
  8. Unterlagen zur Berichtigung von Liegenschaftskataster und Grundbuch
Wer macht was

Klare Rollen im Verfahren.

Die Gemeinde

  • beschließt Bebauungsplan und Umlegung
  • bildet die Umlegungsstelle
  • entscheidet über den Umlegungsplan

GEOTEAM Ingenieure

  • bereitet die Beschlüsse vor
  • vermisst und markiert die neuen Grundstücke ab
  • erstellt die Unterlagen für Kataster und Grundbuch

Die Eigentümer

  • werden gehört und beteiligt
  • erhalten Grundstücke nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zugeteilt
  • können Rechtsbehelfe einlegen
Luftbild eines Wohngebiets am Ortsrand
Gesetzliche und freiwillige Umlegung

Neben der gesetzlichen Umlegung gibt es die freiwillige Umlegung auf Grundlage privatrechtlicher Verträge. Auch dort bilden wir die neuen Flurstücke und sorgen für die Übernahme in Kataster und Grundbuch.

Andreas Frey
Ansprechpartner BaulandumlegungAndreas FreyÖffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Ansprechpartner für Liegenschaftsvermessungen und Bodenordnung07231 9735-30
info@geoteam-ingenieure.de

Ihre Gemeinde plant ein Baugebiet? Sprechen Sie früh mit uns über die Bodenordnung.

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