Die Gemeinde entscheidet. Wir führen das Verfahren durch.
Die Baulandumlegung nach §§ 45 ff. Baugesetzbuch ist ein gesetzliches Bodenordnungsverfahren. Die Gemeinde bildet dafür eine Umlegungsstelle, in Baden-Württemberg meist einen Umlegungsausschuss. Sie beschließt die Umlegung, entscheidet über die Zuteilung und bleibt Herrin des Verfahrens.
Das Baugesetzbuch erlaubt der Gemeinde, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren die Vorbereitung der Entscheidungen im Umlegungsverfahren sowie die vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben zu übertragen (§ 46 Abs. 4 BauGB). Als beliehene Unternehmer dürfen wir diese hoheitlichen Arbeiten ausführen.
Die Umlegungen in unserem Büro führt federführend Andreas Frey.