Das Kataster weist Ihr Eigentum nach.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung (§ 4 Abs. 2 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg, VermG). Zusammen mit dem Grundbuch bildet es den einzigen vollständigen Nachweis über das Eigentum an Grund und Boden.
Liegenschaftsvermessungen – auch Katastervermessungen genannt – halten dieses Verzeichnis aktuell (§ 5 Abs. 2 VermG). Dazu gehören vor allem neue Flurstücksgrenzen, die Feststellung bestehender Grenzen, die Aufnahme neuer und veränderter Gebäude sowie die Katasterunterlagen in der Baulandumlegung.
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir dafür in Baden-Württemberg bestellt. Die Gebühren sind durch die Gebührenverordnung des Landes Baden-Württemberg (GebVO MLW) gesetzlich geregelt.