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Auswertung von Vermessungsunterlagen am Schreibtisch

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Gerichtsgutachten · Privatgutachten

Klare Fakten für eine faire Lösung.

Klaus Zoll wird als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur von Amts-, Land- und Verwaltungsgerichten mit Vermessungen und Gutachten bei Nachbarstreitigkeiten beauftragt.

Für Gerichte

Tatsachen feststellen, nachvollziehbar darlegen.

In Rechtsstreitigkeiten über Grenzen und Grundstücke braucht das Gericht oft einen Sachverständigen, der den Sachverhalt vor Ort klärt. Klaus Zoll wird dafür von Amtsgerichten, Landgerichten und Verwaltungsgerichten beauftragt.

Ortstermin an einer Grenzmauer: Zwei Nachbarn, ein Vermessungsingenieur mit Tablet und ein Vermessungstechniker mit Fluchtstab; im Vordergrund ein freigelegter Grenzstein, rechts ein Tachymeter
Bild mit KI erstellt

Grundlage ist der Beweisbeschluss des Gerichts. Wir laden die Parteien zum Ortstermin, vermessen, werten die Nachweise des Liegenschaftskatasters und weitere Unterlagen aus und fassen das Ergebnis in einem schriftlichen Gutachten zusammen. Auf Wunsch des Gerichts erläutern wir es in der mündlichen Verhandlung.

Die rechtliche Bewertung bleibt beim Gericht. Unsere Aufgabe ist es, die Tatsachen neutral und nachvollziehbar festzustellen.

Auftraggeber AmtsgerichteLandgerichteVerwaltungsgerichte

Typische Beweisfragen

  • GrenzverlaufWo verläuft die Grenze zwischen den Grundstücken?
  • ÜberbauSteht die Mauer, die Garage oder der Zaun auf dem Nachbargrundstück?
  • AbstandsflächenWurden die Abstandsflächen eingehalten?
  • GrundstücksflächeStimmt die verkaufte Fläche mit der Wirklichkeit überein?
Für Richterinnen und Richter

Sachverständigen anfragen.

Nennen Sie uns Aktenzeichen, Beweisfragen und den Ort. Wir melden uns persönlich und sagen Ihnen, ob wir den Auftrag übernehmen können und in welchem Zeitrahmen.

Ablauf

Vom Beweisbeschluss zum Gutachten.

  1. Beweisbeschluss

    Das Gericht legt fest, welche Fragen der Sachverständige beantworten soll.

  2. Ortstermin

    Die Parteien werden eingeladen. Vor Ort vermessen wir Grenzen, Gebäude und Anlagen.

  3. Gutachten

    Wir werten Messung und Nachweise aus und beantworten die Beweisfragen schriftlich, mit Plänen und Fotos.

  4. Verhandlung

    Auf Anordnung des Gerichts erläutern wir das Gutachten in der mündlichen Verhandlung.

Privatgutachten

Klarheit schaffen, bevor es vor Gericht geht.

Dieselbe Sorgfalt bieten wir Eigentümern, Rechtsanwälten und Hausverwaltungen als Privatgutachten an. Oft lässt sich ein Nachbarstreit damit beilegen, bevor ein Verfahren beginnt – oder ein Verfahren wird auf eine sichere Grundlage gestellt.

Neutral, nachvollziehbar, belastbar.

Wir klären den Sachverhalt vor Ort und anhand der Nachweise des Liegenschaftskatasters. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Gericht, Rechtsanwalt oder Notar.

Ansprechpartner

Gutachten von Klaus Zoll.

Beschreiben Sie uns den Streitpunkt kurz am Telefon oder per E-Mail. Wir sagen Ihnen, ob eine Vermessung, eine Beratung oder ein Gutachten der richtige Weg ist.

Klaus Zoll
Ansprechpartner GerichtsgutachtenKlaus ZollÖffentlich bestellter Vermessungsingenieur seit 1995, Gutachter für Amts-, Land- und Verwaltungsgerichte07231 9735-30
info@geoteam-ingenieure.de

Grenze strittig? Wir klären den Sachverhalt.